Steuerberater &
Testamentsvollstrecker
in Marbach
Wir sind Ihr Steuerberater in Marbach, mit Hauptfokus auf Testamentsvollstreckung, Betreuung von Freiberuflern und Gewerbebetrieben wie Handel, Handwerk, Dienstleistung oder Produktion.
Freiberuflern bringen wir in allen betriebswirtschaftlichen Fragen Kompetenz und Verständnis entgegen. Für die Angehörigen der Heilberufe geben wir quartalsweise Sonderpublikationen heraus.
Zusätzlich stehen wir Ihnen in allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Verfügung, planen, kalkulieren, budgetieren und kontrollieren. Für umfangreiche Unternehmensberatungen kooperieren wir mit DATEV-Consulting.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-How bei der Steuerberatung. Nutzen Sie unser unverbindliches Vorteils-Erstgespräch!
Kontaktieren Sie unsZählen Stellplatzkosten der Zweitwohnung zu den Werbungskosten?
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Stellplatzkosten der Zweitwohnung nicht zu den Unterkunftskosten, sondern zu den Mehraufwendungen zählen und als solche in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Mehr dazu sehen Sie jetzt in Steuernews-TV!
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