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Header-Image: Steuerberater und Testamentsvollstrecker Marbach, Zinger & Leicht

Steuerberater &
Testamentsvollstrecker
in Marbach

Wir sind Ihr Steuerberater in Marbach, mit Hauptfokus auf Testamentsvollstreckung, Betreuung von Freiberuflern und Gewerbebetrieben wie Handel, Handwerk, Dienstleistung oder Produktion.

Freiberuflern bringen wir in allen betriebswirtschaftlichen Fragen Kompetenz und Verständnis entgegen. Für die Angehörigen der Heilberufe geben wir quartalsweise Sonderpublikationen heraus.

Zusätzlich stehen wir Ihnen in allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Verfügung, planen, kalkulieren, budgetieren und kontrollieren. Für umfangreiche Unternehmensberatungen kooperieren wir mit DATEV-Consulting.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-How bei der Steuerberatung. Nutzen Sie unser unverbindliches Vorteils-Erstgespräch!

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Buchhaltung mit Zukunft

Buchführung mit Zukunft bedeutet Fortschritt. Auf digitalem Weg wird damit ein Datenaustausch zwischen unserer Kanzlei und den Mandanten möglich.

Zählen Stellplatzkosten der Zweitwohnung zu den Werbungskosten?

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Stellplatzkosten der Zweitwohnung nicht zu den Unterkunftskosten, sondern zu den Mehraufwendungen zählen und als solche in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Mehr dazu sehen Sie jetzt in Steuernews-TV!

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Unser Leistungsangebot

Testamentsvollstreckung

Sie brauchen Informationen zur Vollstreckung Ihres Testaments? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen in Marbach alles was Sie wissen müssen.

Gewerbe

Wir stehen Ihnen in allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Verfügung, planen, kalkulieren, budgetieren und kontrollieren.

Freie Berufe

Wir kommen Ihnen mit Kompetenz und Verständnis entgegen. Informieren Sie sich hier über unsere Leistungen zu „Freie Berufe“.

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